Regulatorik

§9 EEG einfach erklärt

Technische Vorgaben für PV-Anlagen: Steuerbarkeit, intelligente Messsysteme, Einspeisemanagement sowie die Änderungen durch das Solarspitzengesetz seit Februar 2025.

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Kurz gefasst
  • Ab 7 kWp installierter Leistung ist ein intelligentes Messsystem (iMSys) inkl. Steuereinrichtung Pflicht.
  • Vor iMSys-Inbetriebnahme: maximal 60 % der installierten Leistung dürfen eingespeist werden – die „60-Prozent-Regel".
  • Mit aktiver Steuerbox: 100 %-Einspeisung möglich, Netzbetreiber kann jedoch in Engpässen ferngesteuert reduzieren.
  • Solarspitzengesetz seit Februar 2025: bei negativen Strompreisen entfällt die EEG-Vergütung für Neuanlagen.
  • Ein HEMS empfängt die Steuersignale, optimiert Eigenverbrauch und verschiebt Lasten bei negativen Preisen in Speicher / steuerbare Verbraucher.

Was regelt §9 EEG?

§9 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) legt die technischen Vorgaben für die Steuerbarkeit von Erzeugungsanlagen fest – also für PV-Anlagen, KWK-Anlagen, Windkraft und alle weiteren EE-Anlagen. Ziel ist, dass Netzbetreiber bei drohender Überlastung die Einspeisung gezielt drosseln können, statt das ganze Netz zu gefährden.

Für PV-Betreiber heißt das konkret: ab einer bestimmten Anlagengröße müssen Erzeugung und Einspeisung messbar, übertragbar und steuerbar sein. Die Schwelle wurde mit dem EEG 2023 deutlich abgesenkt und im Februar 2025 durch das Solarspitzengesetz nochmals verschärft. Eine ausführliche, laufend aktualisierte Aufbereitung des Themas bietet unser Themenportal 9eeg.de – §9 EEG einfach erklärt.

Wer ist betroffen?

Die Pflichten skalieren mit der installierten PV-Leistung. Für Bestandsanlagen gelten Übergangsregelungen, für Neuanlagen ab Februar 2025 die verschärften Anforderungen des Solarspitzengesetzes.

Anforderungen nach Anlagengröße

Anlagengröße iMSys / Steuerbox Wirkleistungssteuerung Ist-Einspeise­messung
< 7 kWp nicht verpflichtend nicht erforderlich optional
7 – 25 kWp Pflicht (durch grundzuständigen Messstellenbetreiber) ferngesteuerte Reduzierung der Wirkleistung durch Netzbetreiber Pflicht
25 – 100 kWp Pflicht + Direktvermarktung stufenlose Wirkleistungssteuerung Pflicht (zertifiziert)
> 100 kWp Pflicht + Netzbetreiber-Anbindung Direktvermarktung, Steuerung über Direktvermarkter 15-Minuten-Werte, fernabrufbar

Steuerbarkeit über das intelligente Messsystem

Die Steuerung läuft technisch über zwei Komponenten, die Hand in Hand arbeiten:

Das intelligente Messsystem (iMSys)

Das iMSys besteht aus zwei Teilen: einem modernen digitalen Stromzähler und einem Smart Meter Gateway (SMGW). Das Gateway ist eine vom BSI zertifizierte Kommunikationsbox, die abgesicherten Datenaustausch zwischen Hausanschluss und Netzbetreiber sicherstellt – Verschlüsselung, Authentifizierung, Datenintegrität.

Der Einbau erfolgt durch den grundzuständigen Messstellenbetreiber – meist der lokale Netzbetreiber oder ein beauftragter Dienstleister. Sie als Anlagenbetreiber zahlen lediglich die jährliche Messstellenpauschale, die gesetzlich gedeckelt ist.

Die Steuereinrichtung (Steuerbox)

Über das SMGW erreicht der Netzbetreiber eine Steuerbox direkt am Wechselrichter – typischerweise per EEBUS oder potenzialfreien Kontakten. Die Steuerbox kann die Wirkleistung der PV-Anlage in Stufen (z. B. 100 %, 60 %, 30 %, 0 %) oder stufenlos absenken.

Die 60-Prozent-Regel – vorübergehende Einspeisebegrenzung

Eine wichtige Übergangsregel betrifft Anlagen, die in Betrieb gehen, bevor das iMSys einschließlich Steuerbox vom Messstellenbetreiber installiert ist. In dieser Zwischenphase greift bei Anlagen unter 100 kWp eine Einspeisebegrenzung auf 60 % der installierten Leistung.

Beispiel: Eine 10-kWp-Anlage darf maximal 6 kW ins öffentliche Netz speisen, bis die Steuerbox angeschlossen ist. Der Wechselrichter wird dafür entsprechend konfiguriert. Mit aktiver Steuerbox entfällt die Begrenzung – die volle Leistung darf eingespeist werden, der Netzbetreiber kann jedoch im Engpass-Fall ferngesteuert drosseln.

Tipp Wer den Einbau des iMSys aktiv beim Messstellenbetreiber anstößt, kann die 60-%-Begrenzung früher loswerden. Pro Jahr gehen mit aktiver 60-%-Begrenzung typischerweise 3–8 % der erzeugten Energie verloren – abhängig von Ausrichtung, Eigenverbrauchsquote und Speichergröße.

Einspeisemanagement durch den Netzbetreiber

Ist die Steuerbox aktiv, hat der Netzbetreiber das Recht, im Falle eines Netzengpasses die Einspeisung der PV-Anlage ferngesteuert zu reduzieren – das sogenannte Einspeisemanagement. In der Praxis kommt das pro Jahr nur an wenigen Stunden vor, vor allem an besonders sonnigen Frühlings- oder Frühsommertagen in PV-dichten Regionen.

Wichtig: Wird die Einspeisung im Engpass-Fall vom Netzbetreiber reduziert, hat der Anlagenbetreiber unter bestimmten Bedingungen einen Entschädigungsanspruch, der vom verteilenden Netzbetreiber zu zahlen ist. Voraussetzung ist eine lückenlose Dokumentation der Steuereingriffe und der entgangenen Erzeugung – wofür sich Logging im HEMS oder direkt am Wechselrichter besonders empfiehlt.

Solarspitzengesetz und negative Strompreise

Seit dem 25. Februar 2025 ist das Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen – kurz Solarspitzengesetz – in Kraft (ausführlich erklärt auf 9eeg.de: Solarspitzengesetz 2025). Es ergänzt §9 EEG um wichtige neue Regelungen:

  • Keine EEG-Vergütung bei negativen Strompreisen: Für Anlagen, die ab dem 25. Februar 2025 in Betrieb gegangen sind, sinkt der Vergütungsanspruch in diesen Zeiträumen auf null – das betrifft Marktprämie und Einspeisevergütung gleichermaßen. Die Anlage darf weiter einspeisen, wird dafür aber nicht entlohnt. Solange eine Anlage unter 100 kW noch kein intelligentes Messsystem hat, greift die Regel nicht.
  • Verpflichtende Steuerbarkeit für alle Neuanlagen ab 7 kWp ohne Übergangsfristen mehr.
  • Lastverschiebungsanreize: Mit der Verbreitung zeitvariabler Tarife (siehe auch §14a EnWG Modul 3) lohnt sich das aktive Verlagern von Verbrauch in Niedrigtarif-Phasen – die häufig genau mit den negativen Preisen zusammenfallen.
Praktisch Negative Strompreise sind längst kein Randphänomen mehr: Die Bundesnetzagentur zählte 301 Stunden im Jahr 2023, 457 im Jahr 2024 und 573 im Jahr 2025. Wer in diesen Zeiten den Eigenverbrauch hochfährt – Speicher laden, Wärmepumpe vorheizen, E-Auto laden – reduziert den Vergütungsausfall deutlich. Vollständig auffangen lässt er sich nur, soweit Speicher und Verbraucher den Überschuss tatsächlich aufnehmen. Genau diese Verschiebung automatisiert ein HEMS.

Ist die Vergütung dann verloren?

Nicht ganz. Nach §51a EEG verlängert sich der Vergütungszeitraum am Ende um die ausgefallene Zeit. Bei Solaranlagen wird die Zahl der genullten Viertelstunden allerdings halbiert und anschließend nach einer gesetzlichen Monatstabelle auf die Monate nach dem regulären Ende der 20 Jahre verteilt. Der Ausgleich kommt also spät und nicht eins zu eins – er existiert aber.

Entwarnung an einer anderen Stelle: Draufzahlen muss niemand. Der Vergütungsanspruch kann nach §23 Abs. 3 EEG keinen negativen Wert annehmen. Bei negativen Börsenpreisen fällt die Vergütung auf null, sie wird nicht zur Nachzahlung.

Warum ein HEMS als zentrale Schnittstelle?

Aus §9 EEG plus Solarspitzengesetz ergeben sich vier Aufgaben, die ein modernes Heim-Energiemanagementsystem effizient lösen kann:

1 · Steuersignale empfangen und umsetzen

Das HEMS kommuniziert mit der Steuerbox (per EEBUS) und setzt die Wirkleistungsreduzierung auf der Wechselrichter-Seite um. Bei mehreren Wechselrichtern wird die Reduzierung intelligent verteilt.

2 · Eigenverbrauch maximieren

Statt überschüssige PV-Energie zu schlechten oder negativen Preisen ins Netz zu drücken, schiebt das HEMS Verbrauch genau in die Erzeugungsspitzen: Batterie laden, Wärmepumpe-Boost, Wallbox-Laden, Warmwasser auf Maximum. So sinkt der teure Netzbezug zu Spitzenzeiten und der unvergütete Überschuss schmilzt.

3 · Lastverschiebung bei negativen Preisen

Ein gutes HEMS kennt die börslichen Strompreise (per dynamischem Tarif) und das Solarprognose-Wetter. In Negativpreis-Stunden fährt es Lasten aktiv hoch und in Höchstpreis-Stunden runter.

4 · Dokumentation und Nachweis

Steuereingriffe und entgangene Erzeugung werden lückenlos geloggt – eine Basis für Entschädigungsansprüche und für die transparente Kommunikation mit dem Netzbetreiber.

Soluxion HEMS Plus – §9 EEG plug-and-play

Unser HEMS läuft auf quelloffener Software und enthält die Soluxion-Konfigurationslösung. §9 EEG inklusive Steuerbox-Kopplung, Wirkleistungsreduzierung und Eigenverbrauchsoptimierung sind ab Werk vorbereitet und werden im Assistenten in wenigen Schritten eingerichtet.

Häufige Fragen

Gilt §9 EEG auch für meine Bestands-PV-Anlage?
Für Bestandsanlagen gelten teilweise mildere Anforderungen. Konkret: Anlagen, die vor dem Stichtag des EEG 2023 mit weniger restriktiven Vorgaben angemeldet wurden, müssen nicht zwangsweise nachgerüstet werden – sofern es keine wesentliche Änderung der Anlage gibt. Bei einer Erweiterung oder bei einem Eigentümerwechsel kann ein Nachrüsten jedoch erforderlich werden.
Kann ich die 60-%-Regel umgehen?
Legal nicht – die Regel ist Teil des Netzanschlussvertrags. Was Sie aber tun können: frühzeitig ein iMSys mit Steuerbox einplanen und beim Messstellenbetreiber aktiv den Einbau anstoßen. Dann sind Sie schneller aus der 60-%-Phase raus. Außerdem: Ein guter Speicher und ein HEMS sorgen dafür, dass möglichst viel PV-Strom direkt im Haus verbraucht wird – was die 60-%-Begrenzung weniger schmerzhaft macht.
Wie hoch ist mein Verlust durch die 60-%-Regel?
Faustregel: 3 % bis 8 % der jährlichen Erzeugung. Konkret hängt es ab von: Anlagengröße im Verhältnis zum Eigenverbrauch, Speichergröße, Ausrichtung der Module. Ein gut dimensionierter Speicher reduziert den Verlust auf unter 2 %. Auch eine Süd-Aufständerung wird stärker abgeregelt als eine Ost-West-Anlage, die ihren Erzeugungsgipfel breiter über den Tag verteilt.
Wann lohnt sich Direktvermarktung statt EEG-Vergütung?
Bei Anlagen über 100 kWp ist Direktvermarktung in der Regel verpflichtend. Bei kleineren Anlagen (25–100 kWp) ist sie optional und lohnt sich, wenn die Vergütung am Spotmarkt im Mittel oberhalb des EEG-Festsatzes liegt – was in den letzten Jahren häufig der Fall war. Mit einem HEMS lassen sich Lastverschiebungen und Speichereinsatz auch im Direktvermarktungs-Modell optimieren.
Was unterscheidet §9 EEG von §14a EnWG?
§9 EEG regelt die Erzeugung (PV speist ins Netz ein und kann gedrosselt werden), §14a EnWG regelt den Verbrauch (Wallbox, Wärmepumpe, Speicher beziehen Strom aus dem Netz und können gedrosselt werden). Wer beides hat, profitiert besonders von einem HEMS, das alle vier Seiten – Erzeugung, Speicher, Verbrauch, Netzbezug – ganzheitlich orchestriert. Mehr zu §14a EnWG in unserem Erklärbeitrag.
Brauche ich für §9 EEG einen speziellen Wechselrichter?
Der Wechselrichter muss „steuerbar" sein im Sinne der §9-EEG-Vorgaben – das heißt, er muss die Wirkleistungsreduzierung über eine genormte Schnittstelle empfangen können (in der Regel Modbus TCP/RTU oder EEBUS). Praktisch unterstützen alle gängigen Marken (Fronius, SMA, Kostal, SolarEdge, Huawei) das ab Werk. Das HEMS sitzt zwischen Steuerbox und Wechselrichter.
Welche PV-Anlagen sind von §9 EEG betroffen?
PV-Anlagen mit einer installierten Leistung ab 7 kWp benötigen ein intelligentes Messsystem (iMSys) inklusive Steuereinrichtung. Bis dieses installiert ist, gilt für Anlagen unter 100 kWp eine vorübergehende Einspeisebegrenzung auf 60 % der installierten Leistung.
Was ist die 60-Prozent-Regel?
Bis das intelligente Messsystem inklusive Steuerbox vom Netzbetreiber installiert und in Betrieb genommen ist, darf eine PV-Anlage maximal 60 Prozent ihrer installierten Leistung ins öffentliche Netz einspeisen. Mit aktiver Steuerbox entfällt die Begrenzung.
Was sind negative Strompreise und was passiert dann mit meiner PV-Einspeisung?
Negative Strompreise treten an der Strombörse auf, wenn das Angebot die Nachfrage übersteigt – typisch an sonnigen Wochenenden mit viel PV-Erzeugung. Seit dem Solarspitzengesetz (Februar 2025) erhalten Neuanlagen während dieser Phasen keine EEG-Vergütung mehr. Wer per HEMS gegensteuert (Eigenverbrauch hochfahren, Batterie laden), kompensiert den Ausfall.
Brauche ich für eine kleine PV-Anlage unter 7 kWp ein HEMS?
Nach §9 EEG nicht zwingend – aber sinnvoll: Auch unterhalb 7 kWp lohnt sich ein HEMS für die Eigenverbrauchsoptimierung. Bei Anlagen ab 7 kWp wird das HEMS in der Praxis zur zentralen Schnittstelle für Netzbetreiber-Steuerung, Eigenverbrauch und §-14a-Geräte.
Was kostet das intelligente Messsystem (iMSys)?
Die jährlichen Kosten sind gesetzlich gedeckelt und richten sich nach Anlagengröße. Für PV-Anlagen bis 15 kWp liegen die jährlichen Messstellenbetreiber-Gebühren bei ca. 20–30 Euro brutto, für größere Anlagen entsprechend höher. Die Einbaupflicht und der Einbau erfolgt durch den grundzuständigen Messstellenbetreiber.

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Quellen

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für rechtsverbindliche Aussagen wenden Sie sich an Ihren Netzbetreiber, Messstellenbetreiber oder einen Fachanwalt für Energierecht.

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