Steuerbare Verbrauchseinrichtungen seit 1.1.2024: Was das Gesetz vorschreibt, welche Geräte betroffen sind und wie Sie sich die reduzierten Netzentgelte sichern. Und wie das Soluxion HEMS Plus die technische Voraussetzung dafür ab Werk mitbringt.
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§14a Energiewirtschaftsgesetz regelt seit dem 1. Januar 2024 die Integration steuerbarer Verbrauchseinrichtungen (kurz SteuVE) ins Niederspannungsnetz. Hintergrund: Wallboxen für Elektroautos, Wärmepumpen und Heimspeicher boomen. Würde der Netzausbau Schritt halten müssen, dauerte jeder Anschluss Monate oder Jahre und Anschlussverweigerungen wären die Regel.
Die Bundesnetzagentur hat das Problem entkoppelt: Der Anschluss ist garantiert – aber im Gegenzug darf der Netzbetreiber in Engpasssituationen die Leistung der steuerbaren Geräte vorübergehend reduzieren. Die rechtliche Grundlage liefern die Festlegungen BK6-22-300 und BK8-22/010-A der Bundesnetzagentur vom November 2023.
§14a EnWG gilt verpflichtend für alle steuerbaren Geräte im Niederspannungsnetz, die ab dem 1. Januar 2024 in Betrieb gegangen sind und eine Anschlussleistung von mehr als 4,2 kW haben. Konkret bedeutet das:
Die wichtigste Klarstellung der Reform: Eingriffe sind nur in echten Engpasssituationen erlaubt und auch dann nur in eng gesteckten Grenzen.
Der Netzbetreiber darf die Leistung steuerbarer Verbrauchseinrichtungen maximal auf 4,2 kW reduzieren – niemals komplett abschalten. Das stellt sicher, dass die Wärmepumpe weiter heizt, die Wallbox weiter mit Mindestleistung lädt und die Klimaanlage in Betrieb bleibt.
Hat ein Haushalt mehrere steuerbare Geräte, gilt die Untergrenze für die Summe – die Verteilung auf die einzelnen Geräte übernimmt das Heim-Energiemanagement vor Ort. Genau hier kommt ein HEMS ins Spiel.
Eingriffe sind nur im Bedarfsfall zulässig – also wenn das Netz tatsächlich überlastet ist. In der Praxis erwarten Netzbetreiber wenige Stunden pro Jahr, vor allem in den Wintermonaten zwischen 17 und 21 Uhr (Heizspitzen) oder in Ballungsräumen mit hoher EV-Ladelast.
Als Ausgleich für die Bereitschaft, sich steuern zu lassen, erhalten Anlagenbetreiber reduzierte Netzentgelte. Drei Modelle stehen zur Wahl:
| Modul | Was wird reduziert? | Typische Ersparnis | Geeignet für… |
|---|---|---|---|
| Modul 1 Pauschale Reduktion |
80 € Fixbetrag + 20 % Rabatt auf die Netzentgelte für pauschal 3.750 kWh | Ø ~165 € brutto/Jahr 120–200 € je Netzgebiet |
Haushalte mit geringerem Verbrauch der SteuVE; Standardlösung |
| Modul 2 Prozentuale Reduktion |
Arbeitspreis (€/kWh) wird um 60 % gesenkt | steigt mit dem Verbrauch – eigener Zähler nötig |
Haushalte mit hohem SteuVE-Verbrauch (z. B. Wärmepumpe mit hoher Heizlast) |
| Modul 3 Zeitvariabel |
Modul 1 + zeitvariables Netzentgelt mit 3 Tarifstufen | maximal, wenn aktiv verlagert wird | Haushalte mit smarter Steuerung (HEMS), die Lasten flexibel verschieben können |
Berechnen Sie in Sekunden Ihre jährliche Netzentgelt-Ersparnis für Wärmepumpe, Wallbox & Co. Der Rechner zeigt auch, ob sich Modul 1 oder Modul 2 für Sie mehr lohnt.
§14a Sparrechner öffnen →Jede steuerbare Verbrauchseinrichtung muss dem Netzbetreiber vor der Inbetriebnahme gemeldet werden. Verpflichtet ist nach §19 Abs. 2 der Niederspannungsanschlussverordnung der Anschlussnehmer oder Anschlussnutzer, praktisch übernimmt das aber der eingetragene Elektroinstallateur: Nur er darf die Inbetriebsetzung anzeigen. Ein bundeseinheitliches Formular gibt es nicht, jeder Netzbetreiber führt sein eigenes Installateursportal.
Überschreitet eine elektrische Anlage in der Summe 12 Kilovoltampere, braucht es zusätzlich die Zustimmung des Netzbetreibers. Er muss sich dazu innerhalb von zwei Monaten äußern. Ablehnen darf er den Anschluss allerdings nicht mit dem Argument, im Netz sei zu wenig Kapazität – genau dafür gibt es die netzorientierte Steuerung.
Ein Wechsel zwischen den Modulen ist möglich, typischerweise über den Stromlieferanten. Die Festlegung der Bundesnetzagentur nennt dabei weder eine Höchstzahl pro Jahr noch einen festen Stichtag – sie schreibt nur vor, dass der Wechsel frühestens zum Zeitpunkt der Mitteilung wirkt. Rückwirkend geht er nicht. Einzelne Netzbetreiber oder Lieferanten können aus Abrechnungsgründen eigene Fristen setzen; das ist deren Prozess, keine bundesweite Vorgabe.
Zwei Randbedingungen entscheiden in der Praxis: Modul 2 setzt voraus, dass der Verbrauch der steuerbaren Geräte separat gemessen und an einer eigenen Marktlokation abgerechnet wird – der zweite Zähler kostet extra, dafür entfällt an dieser Marktlokation der Grundpreis. Modul 3 lässt sich ausschließlich ergänzend zu Modul 1 wählen, nicht zu Modul 2.
Für Verbrauchseinrichtungen, denen vor dem 1.1.2024 bereits ein reduziertes Netzentgelt nach §14a EnWG gewährt wurde, gelten die bisherigen Regelungen unverändert bis zum 31. Dezember 2028. Ab 2029 müssen alle Bestandsanlagen in das neue System überführt werden; ein freiwilliger früherer Wechsel ist jederzeit möglich.
Praktisch heißt das: Wer 2020 eine Wärmepumpe mit Sondertarif installiert hat, kann den Tarif bis Ende 2028 weiter nutzen – sollte aber rechtzeitig prüfen, welches der neuen Module zur Anlage passt.
Ältere Wärmepumpen hängen meist an einem Rundsteuerempfänger, der sie zu festen Zeiten komplett abschaltet. Wie lange und wie oft, legt jeder Netzbetreiber selbst fest – in aktuellen Preisblättern finden sich Spannen von drei bis sechs Stunden am Tag, teils in festen Zeitfenstern, teils in Blöcken von maximal einer oder zwei Stunden. Ein bundesweit einheitliches „dreimal zwei Stunden" hat es nie gegeben.
Die neue Regelung ersetzt dieses starre Muster: Statt planmäßiger Abschaltung darf der Netzbetreiber nur noch anlassbezogen und nur auf Grundlage echter Messwerte eingreifen, und statt einer vollständigen Abschaltung wird auf mindestens 4,2 kW gedimmt. Bestandsanlagen behalten ihre bisherige Regelung dennoch unverändert bis längstens Ende 2028.
Wer früher wechseln möchte, kann das jederzeit tun – der Netzbetreiber darf den Wechsel nicht ablehnen. Er ist allerdings endgültig: Ein Zurück in die alte Regelung sieht die Festlegung nicht vor. Nachtspeicherheizungen sind von alldem dauerhaft ausgenommen, solange die Anlage nicht ersetzt oder umgebaut wird.
Ein häufiges Missverständnis: Ab 2029 entfällt nicht die Netzentgeltreduzierung, sondern nur die alte Regelung. Die Anlagen wechseln dann in Modul 1, 2 oder 3. Und der Wärmepumpen-Stromtarif Ihres Lieferanten ist eine davon getrennte Vertragsfrage, die §14a EnWG nicht regelt.
Die Steuerung läuft nicht direkt über das Internet, sondern über zwei Komponenten, die der Netzbetreiber bzw. der grundzuständige Messstellenbetreiber installiert:
Das iMSys – umgangssprachlich Smart Meter – besteht aus einem digitalen Zähler und einem Smart Meter Gateway (SMGW). Letzteres ist die zertifizierte Kommunikationsbox, die abgesicherten Datenaustausch zwischen Hausanschluss und Netzbetreiber sicherstellt.
Eine separate Steuerbox empfängt vom Netzbetreiber die Reduzierungssignale und gibt sie weiter – typischerweise per EEBUS oder über potenzialfreie Kontakte. EEBUS ist der europäische Standard für die Kommunikation zwischen Energiegeräten und der Steuerbox.
Theoretisch könnte der Netzbetreiber jedes einzelne steuerbare Gerät direkt steuern. In der Praxis ist das hochproblematisch: Wer Wallbox und Wärmepumpe und Speicher hat, sitzt sonst vor drei unkoordinierten Reduzierungssignalen – mit dem Risiko, dass die Wärme zur Hälfte ausfällt, weil die Wallbox die volle Mindestleistung beansprucht.
Ein Home Energy Management System (HEMS) übernimmt genau diese Vermittlerrolle:
Die Steuerbox des Netzbetreibers gibt ein Signal für den ganzen Hausanschluss. Wer daraus macht, dass die Wärmepumpe weiter heizt und stattdessen die Wallbox langsamer lädt, bleibt Ihnen überlassen. Genau diese Aufgabe übernimmt das Soluxion HEMS Plus.
Das Soluxion HEMS Plus wird netzdienlich nach §14a EnWG und §9 EEG vorkonfiguriert ausgeliefert. Es läuft auf der Open-Source-Software evcc, ergänzt um die in Deutschland entwickelte Soluxion-Konfigurationslösung. Nichts davon müssen Sie selbst zusammenbauen.
Dann erledigen Sie es in einem Aufwasch: Das Soluxion HEMS Plus kommt vorkonfiguriert ins Haus, koppelt sich an die Steuerbox und holt aus Ihrer Anlage zusätzlich das heraus, wofür §14a gar nicht zuständig ist – eigenen Solarstrom und günstige Börsenstrom-Stunden.
Noch Fragen vorab? support@soluxion.net · +49 2224 9714992
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für rechtsverbindliche Aussagen wenden Sie sich an Ihren Netzbetreiber oder einen Fachanwalt für Energierecht.